Studie
Gaming- und Bildschirmzeiten von Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe
1. Worum geht es in der Befragung?
Im Rahmen einer Masterarbeit wird untersucht, wie Jugendliche in stationären Jugendhilfeeinrichtungen digitale Medien und digitale Spiele in ihrer Freizeit nutzen. Außerdem geht es darum, wie Jugendliche die medienerzieherische Begleitung in ihrer Einrichtung wahrnehmen, zum Beispiel Regeln, Unterstützung oder technische Begrenzungen bei der Mediennutzung.
Die Befragung richtet sich an Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren in stationären Jugendhilfeeinrichtungen.
2. Was wird Ihr Kind / der oder die Jugendliche gefragt?
Der Onlinefragebogen enthält Fragen zu folgenden Bereichen:
- Alter und Geschlecht, Schule, Ausbildung oder Arbeit,
- Jugendhilfe-Wohnform und bisherige Verweildauer,
- Häufigkeit verschiedener Medienaktivitäten,
- Gaming- und Bildschirmzeiten an Werktagen und am Wochenende,
- Einschätzung von Regeln, Unterstützung und Begleitung durch BetreuerInnen,
- Zufriedenheit mit der eigenen Bildschirmzeit.
Es werden keine Namen, keine Adresse, keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse des Jugendlichen abgefragt.
3. Wie läuft die Teilnahme ab?
Die Teilnahme erfolgt online über LimeSurvey. Die Jugendlichen erhalten einen QR-Code bzw. Zugangscode. Nach dem Scannen des QR-Codes kann der Fragebogen auf einem Smartphone, Tablet oder Computer ausgefüllt werden.
Die Bearbeitung dauert voraussichtlich etwa 15 - 20 Minuten.
Die Teilnahme ist freiwillig. Der Fragebogen kann jederzeit abgebrochen werden. Eine Nichtteilnahme oder ein Abbruch hat keine Nachteile für den Jugendlichen.
4. Datenschutz und Anonymität
Die Befragung ist anonym bzw. so gestaltet, dass eine Rückverfolgung einzelner Antworten auf einzelne Jugendliche nicht vorgesehen und nach vernünftigem Ermessen nicht möglich ist. Es werden keine Namen, keine Adressen, keine Telefonnummern und keine E-Mail-Adressen der Jugendlichen erhoben.
Die Zugangscodes werden zufällig erzeugt und nicht personenbezogen vergeben. Es wird keine Liste geführt, aus der hervorgeht, welcher Jugendliche welchen Zugangscode erhalten hat. In der Befragung werden keine IP-Adressen gespeichert. Es findet kein Tracking statt. Die Ergebnisse werden ausschließlich zusammengefasst ausgewertet. Einzelne Jugendliche werden nicht identifizierbar dargestellt.
Die Einrichtung erhält keine Einzeldaten und keine Antworten einzelner Jugendlicher. Auch Sorgeberechtigte, Vormundinnen oder Betreuerinnen erhalten keine individuellen Antworten.
Die Zustimmung zur Teilnahme dient der Absicherung der freiwilligen Forschungsteilnahme des Jugendlichen. Die Befragung ist anonym angelegt. Soweit die erhobenen Antworten keine Identifizierung einzelner Personen ermöglichen, handelt es sich um anonyme Informationen im Sinne von Erwägungsgrund 26 DSGVO; die DSGVO findet auf diese anonymen Befragungsdaten keine Anwendung.
Sollten im Rahmen der Teilnahme wider Erwarten personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies vorsorglich auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
5. Was passiert mit den Daten?
Die Antworten werden ausschließlich für die wissenschaftliche Auswertung im Rahmen der Masterarbeit verwendet. Die Ergebnisse werden nur zusammengefasst dargestellt, zum Beispiel als Durchschnittswerte oder Prozentangaben. Es werden keine einzelnen Einrichtungen miteinander verglichen und keine Ergebnisse für sehr kleine Gruppen veröffentlicht.
Die Rohdaten werden bis zum Abschluss der Masterarbeit und der erforderlichen Prüfungs- und Dokumentationsfrist gespeichert.
Vorgesehenes Löschdatum: Januar 2027
Begründung: Am 05.12.2026 erfolgt die Abgabe der Masterarbeit. Die Daten werden zu Beginn des Folgemonats gelöscht.
Sollte es zu einem Datenleck oder einer sonstigen Datenpanne kommen, werden alle teilnehmenden Einrichtungen so schnell wie möglich informiert. Eine ausführlichere Übersicht der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen finden Sie hier: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
6. Gibt es Risiken oder Nachteile?
Durch die Teilnahme entstehen keine unmittelbaren Risiken. Es werden keine besonders intimen oder medizinischen Angaben abgefragt. Eine Teilnahme oder Nichtteilnahme hat keine negativen Auswirkungen.
7. Freiwilligkeit und Zustimmung des Jugendlichen
Ihre Zustimmung erlaubt dem Jugendlichen die Teilnahme. Zusätzlich muss der Jugendliche selbst freiwillig zustimmen.
Auch wenn Sie zustimmen, darf der Jugendliche die Teilnahme ablehnen oder den Fragebogen abbrechen. Die Zustimmung der sorgeberechtigten bzw. gesetzlich vertretungsberechtigten Person ersetzt nicht die freiwillige Zustimmung des Jugendlichen.
8. Widerruf
Sie können Ihre Zustimmung vor der Teilnahme des Jugendlichen widerrufen. Ein Widerruf ist jederzeit ohne Nachteile möglich. In diesem Fall erhält der Jugendliche keinen Zugangscode bzw. soll nicht an der Befragung teilnehmen.
Nach dem Absenden des Fragebogens kann ein einzelner Datensatz möglicherweise nicht mehr gezielt gefunden und gelöscht werden, weil die Befragung anonym durchgeführt wird und keine personenbezogene Zuordnung zwischen Jugendlichem und Antwortdatensatz besteht.
Einwilligungserklärung
Bitte nur ausfüllen, wenn Sie sorgeberechtigt, VormundIn oder anderweitig gesetzlich zur Vertretung des Jugendlichen berechtigt sind.
Ich habe die Informationen zur Befragung gelesen und verstanden. Ich hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Ich bin damit einverstanden, dass der oben genannte Jugendliche an der anonymen Onlinebefragung im Rahmen der Masterarbeit „Gaming- und Bildschirmzeiten von Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe“ teilnehmen darf.
Mir ist bekannt, dass die Teilnahme freiwillig ist und der Jugendliche zusätzlich selbst zustimmen muss. Mir ist außerdem bekannt, dass eine Nichtteilnahme oder ein Abbruch keine Nachteile hat.
- ☐ Ja, ich willige ein.
- ☐ Nein, ich willige nicht ein.